Unsere Highlights
Spezielle Vorteile für Branchenangehörige
Wie beim Abschluss eines Einzelvertrages können branchenangehörige Beschäftigte, die das Belegschaftskonzept in Anspruch nehmen, neben den eigentlichen Produktvorteilen auch spezielle Vorteile des Versorgungswerks für sich nutzen (z. B. günstige Konditionen).
Leichter Zugang durch vereinfachte Gesundheitsprüfung
Entscheiden sich Beschäftigte für eine Absicherung über das Belegschaftskonzept, profitieren sie von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung: Wir stellen bei Antragsstellung weniger Gesundheitsfragen und erleichtern so den Zugang zur Arbeitskraftabsicherung.
Abschluss als Privatvertrag
Im Rahmen des Belegschaftskonzepts können sich Beschäftigte über den Arbeitgeber zum Thema Arbeitskraftabsicherung informieren und die Vorteile des Konzepts nutzen. Der Arbeitgeber ist im weiteren Verlauf nicht involviert und hat somit auch keinen organisatorischen Aufwand. Der Arbeitnehmer ist unabhängig vom Arbeitgeber, da es sich um einen Privatvertrag handelt – er ist somit Versicherungsnehmer.
Belegschaftskonzept bereits ab niedriger Beteiligungsquote realisierbar
Bereits ab einer Beteiligungsquote von 10 % der Belegschaft bzw. zehn Mitarbeitern kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten das KlinikRente Belegschaftskonzept zur Verfügung stellen.
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Die Bereitstellung des KlinikRente Belegschaftskonzepts bedeutet für den Arbeitgeber nicht nur die Wahrung seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, sondern bietet ihm auch hinsichtlich der Steigerung seiner Arbeitgeberattraktivität einen Mehrwert.