Unsere Highlights
Sofortiger Versicherungsschutz
Ihre Kunden, die zwischen 18 und 75 Jahre alt sind, können den Sofortschutz abschließen. Sie profitieren von sofortigem Leistungsanspruch und können monatlich bis zu 3.500 Euro garantierte Pflegerente in Pflegegrad (PG) 5 absichern.
Beitragsbefreiung bereits ab Pflegerad 1
Bereits bei Pflegebedürftigkeit im PG 1 werden Ihre Kunden von der Zahlung ihrer Beiträge befreit. Zudem können sie die Höhe Ihrer Absicherungsstufen für die PG 2-4 individuell festlegen (Individual-Schutz) oder auf vorbelegte Absicherungsstufen setzen (Premium-Schutz).
Flexible Kapitalentnahme
Bis zum Eintritt von Pflegebedürftigkeit können Ihre Kunden jederzeit Teile ihres Vertragsguthabens entnehmen. Es besteht jeweils der Zugriff auf den Rückkaufswert des Vertrages.
Umfangreiche Assistance-Leistungen
Mit Vertragsabschluss können Ihre Kunden und deren Angehörige umfangreiche Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Pflegeberatung oder Vermittlung von Pflegeplätzen). Diese erbringen wir gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst.
Entscheidungsfreiheit bei Beitragszahlung
Bei der Beitragszahlung haben Ihre Kunden die Wahl zwischen laufenden Beiträgen und einem Einmalbeitrag oder sie ergänzen laufende Beiträge durch eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn.
Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen
Mit unseren optionalen Bausteinen können Ihre Kunden ihren Schutz individuell für sich erweitern: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, Einmalleistung im Pflegefall, Beitragsdynamik, variable Todesfallleistung vor bzw. nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit.
Spezielle Absicherung für Branchenangehörige
Sind Ihre Kunden in einer bestimmten Branche beschäftigt, können sie diesen Schutz auch über die Branchenlösungen der beiden Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente abschließen und von weiteren Vorteilen profitieren.
Details Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz Sofortschutz
Dieser Baustein kann bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eingeschlossen werden. Tritt Berufsunfähigkeit ein, wird Ihr Kunde in dieser Zeit von seinen Beiträgen zur Pflegerentenversicherung befreit.
Diese Option ermöglicht finanziellen Spielraum, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen: Ihre Kunden erhalten im Leistungsfall eine zusätzliche einmalige Kapitalzahlung in Höhe von sechs Monatsrenten gemäß der vereinbarten Rentenhöhe für PG 5.
Mit der Beitragsdynamik können Ihre Kunden die Pflegerente an stetige Veränderungen wie z. B. Inflation anpassen. Es erfolgt eine jährliche Erhöhung der Beiträge um einen vereinbarten Prozentsatz zwischen 2 % und 5 %. Die entsprechende Anpassung der Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung errechnet sich aus der Beitragserhöhung.
Wir garantieren eine Todesfallleistung (TFL), wenn die versicherte Person vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit verstirbt. Bei laufender Beitragszahlung kann diese TFL abgewählt werden. Für den Fall, dass zum Todeszeitpunkt bereits Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, kann der Baustein „TFL nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit“ bei Vertragsbeginn mit abgeschlossen werden.