Unsere Highlights
- Bereinigung der Bilanz um Pensionsrückstellungen
- Verbesserung von Bilanzkennzahlen
- Trennung schwer zu kalkulierender betriebsfremder Risiken vom operativen Geschäft
- Auflösung von „Scheingewinnen“ aufgrund der Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz
- Einzige Möglichkeit, den Past Service steuerfrei gegen Einmalbeitrag auszulagern
- Verstärkte Insolvenzsicherheit gegenüber Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen
- Reduzierung des Beitrags zur gesetzlichen Insolvenzsicherung (PSVaG) um 80 % möglich
Warum ist eine Auslagerung der Pensionszusagen vorteilhaft?
Ein Ende niedriger Zinsen und stetig steigender Pensionsrückstellungen scheint derzeit noch nicht in Sicht.
Und selbst wenn die Niedrigzinsphase in Zukunft einmal überwunden sein sollte, führt die zehnjährige Durchschnittsbildung nur zu einem allmählichen Zinsanstieg. Die steigenden Pensionsrückstellungen sowie die überproportional hohen Zuführungen können zusehends die Bilanzen der Unternehmen belasten.
Insbesondere das Eigenkapital sinkt, wodurch sich Bilanzkennziffern verschlechtern und die Bonität des Unternehmens negativ beeinflusst werden können. Eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen könnte diese Problematik lösen.