Im Rahmen der betrieblichen Gruppenunfallversicherung kann ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer und Führungskräfte gegen die Folgen eines Unfalls absichern. Neben den Standardleistungen bei Invalidität und Unfalltod sind auch Erweiterungen, wie beispielsweise eine Unfallrente, versicherbar. Zudem bieten viele Gesellschaften unterschiedliche Paketlösungen an, die die Absicherung sinnvoll ergänzen.
Versicherte Personen
Versicherbar sind einzelne Personen mit Namensnennung oder ganze Personengruppen. Die Aufteilung der Gruppen orientiert sich dabei in der Regel an den unternehmerischen Strukturen oder Absicherungswünschen.
Versicherbare Leistungen
Neben Invaliditäts- und Todesfallleistungen sind auch Unfallrenten und Tagegelder (Krankenhaus, Genesungsgeld) versicherbar. Hinzu kommen gesellschaftsspezifische Erweiterungen, hierzu zählen beispielsweise: verbesserte Gliedertaxen, Einschluss von Infektionsklauseln, Erweiterung des Unfallbegriffs, Bergungskosten oder Übergangsleistungen.
Flexibles Summenkonzept
Die Versicherungssummen für einzelne Personen oder Personengruppen können fest vereinbart werden oder orientieren sich beispielsweise an Lohn-/Gehaltssummen. Eine Steigerung der Versicherungsleistung ist durch die Vereinbarung einer Progression möglich, eine automatische Anpassung der Versicherungssumme durch den Einschluss einer Dynamik.
Geltungsbereich
Der Arbeitgeber kann die berufliche Tätigkeit versichern oder den Versicherungsschutz auch auf den Privatbereich ausweiten. Viele Tarife beinhalten zudem eine weltweite Deckung, um den Mitarbeiter auch auf Dienstreisen optimal abzusichern.
Bezugsrechtsregelung
Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter durch die Vereinbarung eines Direktbezugsrechts dazu legitimieren, Ansprüche aus dem Vertrag (z. B. Versicherungsleistungen) gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
Beiträge
Gruppentarife sind oft günstiger als Einzeltarife. Hinzu kommen spezielle Kosten- und Gruppenrabatte, sofern die gesellschaftsspezifischen Voraussetzungen erfüllt werden.
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