Mit dem Swiss Life Zufriedenheitszertifikat schon bei Abschluss ab 1. Juli 2024 von der Rechnungszins-Erhöhung profitieren

Produkte - 08.07.2024

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, dass der Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren zum 1. Januar 2025 steigen soll, nämlich von 0,25 % auf 1 %. Dies wird sich positiv auf die Leistungen von Lebensversicherungsprodukten auswirken.

Die Vorteile des erhöhten Rechnungszinses möchten wir Ihnen, unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, für Ihre Kundschaft gerne auch für Verträge zugänglich machen, die dieses Jahr noch mit dem aktuellen Rechnungszins abgeschlossen werden. Swiss Life bietet sowohl auf Arbeitskraftabsicherungs- als auch auf Altersvorsorgeverträge, die ab 1. Juli 2024 abgeschlossen werden, eine Umstellungsmöglichkeit an – dies beinhaltet unser Zufriedenheitszertifikat*.

Hier gelangen Sie zu unseren Zufriedenheitsgarantien:

Arbeitskraftabsicherung

Sobald das Gesetz beschlossen wird, werden wir für Ihre Kundinnen und Kunden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 prüfen, ob sich bei ihrem Arbeitskraftabsicherungsvertrag (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, Vitalschutz) durch eine Umstellung auf einen neuen Vertrag bei gleichem Beitrag höhere Leistungen ergäben. Falls dies der Fall ist, werden wir ihnen automatisch eine Umstellung anbieten. Da Swiss Life Konsortialführerin AKS in den drei großen Branchenlösungen KlinikRente, ChemieRente und MetallRente ist, gilt unser Angebot auch für die private Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der genannten Versorgungswerke (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsversicherung).

Arbeitskraftabsicherung

Bei den Altersvorsorgeverträgen (Maximo, Investo) kann sich durch die Rechnungszinserhöhung ein höherer Rentenfaktor ergeben. Auch hier werden wir bei Inkrafttreten des Gesetzes automatisch und in allen drei Schichten** den höheren Rentenfaktor im Vertrag Ihrer Kundinnen und Kunden berücksichtigen und einen Nachtrag zusenden. Sollte dieses Vorgehen nicht möglich sein, werden wir Ihnen sowie Ihren Kundinnen und Kunden ein Angebot unterbreiten, durch das sie dennoch von einem höheren Rentenfaktor profitieren können.

„Mit dem Swiss Life Zufriedenheitszertifikat profitieren Ihre Kundinnen und Kunden auch schon bei Vertragsabschluss ab 1. Juli 2024 von höheren Leistungen bei gleichem Beitrag. Und weil – wie der Name unserer Urkunde schon sagt – die Zufriedenheit unserer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie deren Kundschaft für uns das höchste Gut ist, offerieren wir dies selbstverständlich ohne Bearbeitungsgebühr und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung“, so Sebastian Weigelt, Bereichsleiter Intermediärvertrieb.

Die Zufriedenheitszertifikate sind ab 4. Juli sowohl bei der Angebotserstellung im Swiss Life-Tarifrechner EVApro als auch zum Download im Print-Shop verfügbar sein.

Selbstverständlich steht Ihnen Ihr Berater/Ihre Beraterin für ein Gespräch zur Verfügung, um Sie zu unterstützen.

*Wenn die Möglichkeit besteht, fügen Sie gern das Zufriedenheitszertifikat dem Antrag bei.

**Bei zertifizierten Produkten unter der Voraussetzung der Akzeptanz der Zertifizierungsstelle.