Produkte - 04.09.2024
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass der Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren zum 1. Januar 2025 steigen wird, von aktuell 0,25 % p.a. auf dann 1 % p.a.. Die Anpassung wird sich grundsätzlich positiv auf die Leistungen von Lebensversicherungsprodukten auswirken. In dem Zusammenhang hatten wir bereits in unserem Newsletter vom 08.07.2024 über den Swiss Life Sonder-Vertriebsimpuls für das Neugeschäft, 1.-3. Schicht inkl. Arbeitskraftabsicherung, informiert.
Die Vorteile des erhöhten Rechnungszinses möchten wir ab sofort auch Ihren Bestandskunden/-Kundinnen mit Altersvorsorgeverträgen der 1. und 3. Schicht zugänglich machen.
Aktueller Aktionszeitraum 01.07.2024 – 31.12.2024:
Grundvoraussetzung für die Umstellung ist ein Bestandsvertrag Swiss Life Maximo oder Swiss Life Investo, ab der Tarifgeneration 01.01.2022 – in Kombination mit einer Beitragserhöhung von mind. 30 Euro monatlich.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir im 1. Halbjahr 2025 den erhöhten Rentenfaktor berücksichtigen und Ihren Kundinnen und Kunden einen entsprechenden Nachtrag zusenden.
Für die Beantragung der Beitragserhöhung verwenden Sie bitte den 2-seitigen Swiss Life Aktionsantrag, bestehend aus dem Erhöhungsantrag und dem Swiss Life Umstellungszertifikat.
Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Swiss Life Aktionsantrag. Der Swiss Life Aktionsantrag ist seit dem 02. September auch als Download im Print-Shop verfügbar.
Selbstverständlich stehen Ihnen ebenfalls ihre bekannten Swiss Life Ansprechpartner/-innen für ein Gespräch zur Verfügung, um Sie zu unterstützen.
Hier gelangen Sie zu unserem Umstellungszertifikat: