Die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, gründet zum 1. September 2024 eine Europäische Lebensversicherung (Societas Europaea - kurz SE genannt). Was bedeutet der Wechsel für Sie als unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner? Was ändert sich für Ihre Kundschaft?
Die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, hat sich zur Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) entschlossen und wird - vorbehaltlich der zu erwartenden Zustimmung durch die BaFin - ab 1. September 2024 ihr Versicherungsgeschäft als Swiss Life Lebensversicherung SE mit Sitz in Garching bei München fortführen und ihren gesamten Versicherungsbestand auf die Swiss Life Lebensversicherung SE übertragen.
Mit diesem Schritt reagiert Swiss Life auf die sich verändernden regulatorischen Rahmenbedingungen und unterstreicht ihre Wettbewerbsposition als zukunftsorientiertes Versicherungsunternehmen.
Wichtig für Sie als unser Geschäftspartner oder unsere Geschäftspartnerin: Aus dieser Übertragung ergeben sich für Sie keine Änderungen. Die Swiss Life Lebensversicherung SE führt die Zusammenarbeit mit Ihnen zu gleichbleibenden vertraglichen Rahmenbedingungen, Konditionen und Abläufen fort. Sie brauchen nichts unternehmen.
Anfang September erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Courtage- bzw. Provisionszusage von der Swiss Life Lebensversicherung SE. Ein Muster dieses Schreibens finden Sie unter den nebenstehenden Links.
Wenn Sie über diese Bestätigung Ihrer Provisionszusage hinaus eine vollständige neue Courtage- bzw. Provisionszusage der Swiss Life Lebensversicherung SE einschließlich aller Anlagen mit unveränderten Konditionen zu Ihrer Abschluss- und Bestandspflegeprovision wünschen, teilen Sie uns das gerne mit: zum Beispiel per E-Mail an geschaeftspartnermanagement@swisslife.de. Ein Muster einer aktuellen Courtage- bzw. Provisionszusage von der Swiss Life Lebensversicherung SE mit Stand zum 1. September 2024 finden Sie unter den nebenstehenden Links.
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts unternehmen!
Sofern Sie mit der Swiss Life Partner Service- und Vermittlungs GmbH (SLP GmbH) zusammenarbeiten, ändert sich diesbezüglich für Sie nichts. Ihre Abrechnungen erhalten Sie zukünftig von der Swiss Life Lebensversicherung SE.
Auch für Ihre Kundinnen und Kunden ändert sich nichts. Die Swiss Life Lebensversicherung SE führt
im Wege der von der BaFin genehmigten Bestandsübertragung ab dem 1. September 2024 die Verträge unverändert fort.
Alle zugesicherten Leistungen, Zusagen und Optionen bleiben vollständig erhalten!
Wichtig für Ihre Kundinnen und Kunden: Diese müssen nichts unternehmen!
Ihre Kundinnen und Kunden werden Anfang September schriftlich und auf unserer Website über die
Bestandsübertragung informiert.
Von der Bestandsübertragung sind Verträge der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, betroffen, also alle Einzel- und bAV-Verträge sowie alle Verträge des eigengeführten Konsortialgeschäfts (MetallRente, KlinikRente, IG BCE).
Bei den Verträgen der Swiss Life Unterstützungskasse e. V., des Swiss Life Pensionsfonds AG sowie des Swiss Life PensionTrust e. V. tritt anstelle der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, die Swiss Life Lebensversicherung SE als Rückdeckungsversicherer ein.
Nicht betroffen sind die Verträge der Swiss Life Products (Luxembourg) S.A. (Swiss Life Champion) sowie der Swiss Life Pensionskasse AG.
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