P-Info-3: BGH-Urteil zur Unfall-KombiRente der AXA und potenzielle Auswirkungen auf Grundfähigkeitstarife

Partner-Info - 14.02.2025

Zum Hintergrund: Konkret ging es bei der Verhandlung um die Unfall-Kombirente der Axa, die neben der bekannten Unfall-Definition u. a. auch Leistungen bei schweren Krankheiten und dem Verlust von Grundfähigkeiten bietet.

Der Versicherer hat einer großen Anzahl von Kundinnen und Kunden einseitig gekündigt, weil sie dem Wechsel in ein anderes Produkt nicht zugestimmt haben. Die Einzelheiten können der einschlägigen Presse oder direkt der Seite des BGH entnommen werden (Aktenzeichen IV ZR 498/21). Im Ergebnis hat der BGH im Sinne des Versicherers entschieden und klargestellt, dass der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung, wie es für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, nicht auf Unfall-Kombirenten und eben auch nicht auf Dread-Disease-Policen oder Grundfähigkeitsversicherungen anzuwenden ist. Demnach gilt nun theoretisch ein einseitiges ordentliches Kündigungsrecht auch für Grundfähigkeitspolicen wie den Swiss Life Vitalschutz. Theoretisch!
Denn in der Praxis hat Swiss Life bereits seit 2015 ein einseitiges Kündigungsrecht ausgeschlossen und plant auch nicht, in Zukunft davon Gebrauch zu machen. Wie wir als Ihre Partnerin damit umgehen, lesen Sie im in der P-Info.