SLP GmbH - 21.06.2023
Gute Nachrichten von der Hannoverschen: Die Immo-Aktion wird jetzt dauerhaft angeboten und fester Bestandteil des Angebotes. Die Vertriebsaktionen zur Risikolebens- und Sterbegeldversicherung werden bis Jahresende verlängert. Hier finden Sie alle Aktionen im Kurzüberblick, detaillierte Informationen können Sie der Vertriebsinfo der Hannoverschen entnehmen.
Für den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung einer Immobilien- oder Praxisfinanzierung gilt weiterhin die vereinfachte Gesundheitsprüfung – und das bis zu einer Versicherungssumme von 850.000 Euro.
Hat Ihre Kundschaft Familienzuwachs bekommen? Dann profitiert sie weiterhin von einer verkürzten Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung. Mit der Beantwortung von nur drei Gesundheitsfragen bleibt der Vertragsabschluss noch einfacher.
Ihre Kundschaft hat in den letzten zwei Jahren eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung neu abgeschlossen? Dann könnte die neue Aktion Easy-RLV etwas für Sie sein.
Die Wartezeit bei Tod der versicherten Person ist weiterhin auf 15 Monate reduziert.
Mit wenigen Eingaben zum Abschluss: Vergleichen Sie die Tarife der Hannoverschen und finden Sie die passende Absicherung. Hierzu benötigen Sie nur Ihre Hannoversche Vermittlernummer über Swiss Life Partner.
Wählen Sie aus unserem Angebot die passenden Gesellschaften für sich aus und ergänzen Sie Ihre Anbindung ganz unkompliziert. Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an slp-anbindung@swisslife.de mit Angabe Ihrer Swiss Life-Vermittlernummer.
Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dies gilt auch für etwaige Links. Dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Verantwortlich für die Vertriebsaktionen ist ausschließlich die Hannoversche. Insbesondere die Kriterien und Voraussetzungen zu den Aktionen sowie die Produkthighlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben und dienen nur zur Veranschaulichung. Diese treffen jedoch keine Aussage über die tatsächliche Versicherbarkeit. Eine Entscheidung über die Versicherbarkeit oder Annahme eines Risikos trifft ausschließlich die Hannoversche auf Basis der gesellschaftsspezifischen Annahmepolitik und individuellen Risikoprüfung im Einzelfall.