Unsere Highlights
Bis zu 45 Grundfähigkeiten versicherbar
Mit dem MetallGrundfähigkeitsschutz kann Ihre Kundschaft bis zu 45 Leistungsauslöser absichern.
Volle Leistung bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit
Bereits ab dem Verlust einer Grundfähigkeit zahlen wir die versicherte Grundfähigkeitsrente für die Dauer der Beeinträchtigung, längstens bis zum Ende der Leistungsdauer.
Abschluss auch ohne Antragsfragen zur Psyche möglich
MetallGrundfähigkeitsschutz Basis ist vor allem für Kunden interessant, die auf Antragsfragen zur Psyche verzichten möchten. Nicht möglich sind dabei die Varianten Komfort und Plus.
Spezielle Vorteile für Branchenangehörige
Der Zugang wird nicht durch den Beruf, sondern die Branche entschieden. Bei der Grundfähigkeitsabsicherung über MetallRente, profitieren Ihre Kundinnen und Kunden neben den Produktvorteilen auch von speziellen Vorteilen des Versorgungswerks (z. B. günstige Großkundenkonditionen).
Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen
Mit den optionalen Bausteinen können Ihre Kundinnen und Kunden den eigenen Schutz individuell für sich erweitern. Neben der Zusatzversicherung gegen schwere Krankheiten und den Pflegeabsicherungen (care-Option, care-Option plus und Anschluss-Option) bietet MetallGrundfähigkeitsschutz folgende vier besondere Zusatzoptionen:
- Berufe-Option,
- Arbeitsunfähigkeits-Option,
- Psyche-Option und
- BU-Wechseloption.
Garantierte Nachversicherung
Für Ihre Kundinnen und Kunden bestehen breitgefächerte Möglichkeiten, die monatliche Grundfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Die Meldefrist beträgt 12 Monate seit Eintreten eines NVG-Ereignisses.
Verlängerungsgarantie
Die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrages kann verlängert werden, wenn in der Deutschen Rentenversicherung oder in den berufsständischen Versorgungswerken die Regelaltersgrenze erhöht wird. Die Verlängerung ist um die Jahresanzahl möglich, um die auch die Regelaltersgrenze erhöht wurde – maximal um fünf Jahre.
Möglichkeit einer Teilkapitalisierung
Bei Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren¹, Fahrradfahren² oder Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat Ihre Kundschaft die Möglichkeit, sich eine Einmalleistung auszahlen zu lassen, die bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente beträgt.
Infektionsklausel - Infektion löst Leistungsanspruch aus
Wenn laut einer zuständigen Behörde gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder einem staatlich anerkannten Hygieniker im Rahmen eines Hygieneplans für sechs Monate ununterbrochen ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot bestanden hat oder für sechs Monate ununterbrochen verfügt wird, erhalten Ihre Kundinnen und Kunden die vereinbarte monatliche Grundfähigkeitsrente.
Zusätzliche Einmalleistung
Bei Verlust einer Grundfähigkeit auf dem Arbeitsweg oder durch einen Arbeitsunfall hat Ihre Kundschaft zusätzlich die Möglichkeit, sich das Dreifache der garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente als Einmalleistung auszahlen zu lassen.
¹ Betrifft alle Grundfähigkeiten aus dem Spektrum „Fahrerlaubnisverlust der Klassen A, B, T, L“. Versichert ist, wenn der Führerschein aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde oder zurückgegeben wurde oder bis zum 30. Lebensjahr nicht erworben werden konnte.
² Beinhaltet die Grundfähigkeiten "Fahrrad fahren" und "Pedelec fahren".
Details MetallGrundfähigkeitsschutz
Von dieser Zusatzoption können die Kundinnen und Kunden profitieren, die in ihrem Beruf besondere Anforderungen erfüllen müssen. So kann es in folgenden Situationen zur Leistung kommen:
– bei Verlust des LKW- und Bus-Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen (Hinweis: der jeweilige Führerschein muss zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sein)
– bei Verlust des räumlichen Sehvermögens
– bei angeratenem Tätigkeitswechsel bei ausgewählten arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgen und bei Nichtbestehen einer Eignungsbeurteilung
– bei als Berufskrankheit anerkannten Hauterkrankungen
Diese Option kann gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden. Es gibt keine Zusatzfrage zur Psyche.
Mit der Arbeitsunfähigkeits-Option erhält Ihre Kundschaft eine eigenständige AU-Rente, wenn sie eine ununterbrochene ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, die bereits mindestens vier Monate bestanden hat und weitere zwei Monate attestiert ist, nachweisen kann. Wenn Ihre Kundschaft bereits sechs Monate arbeitsunfähig ist, werden die Leistungen rückwirkend gezahlt. Diese Rente wird für maximal 24 bzw. 36 Monate geleistet.
Diese Option ist gegen einen Zusatzbeitrag erhältlich. Die Zusatzfrage zur Psyche wird gestellt.
Die Psyche-Option unterstützt Ihre Kundschaft bei einer vollen Erwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankungen. Es erfolgt keine Einschränkung auf einen bestimmten Erkrankungskatalog. Die volle Erwerbsminderung muss für mindestens sechs Monate prognostiziert sein. Geleistet wird die versicherte Grundfähigkeitsrente.
Mit einer vollen Gesundheitsprüfung kann die Psyche-Option auch nachträglich eingeschlossen, aber auch nachträglich ausgeschlossen werden, wenn sich die Kundin oder der Kunde gerade im Leistungsbezug befindet.
Diese Option ist gegen einen Zusatzbeitrag erhältlich. Die Zusatzfrage zur Psyche wird gestellt.
Ihre Kundinnen und Kunden haben mit der BU-Wechseloption die zusätzliche Möglichkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt und bei diversen Ereignissen, u. a. zum fünften Policengeburtstag und bei der erstmaligen Aufnahme einer anerkannten Berufsausbildung, ohne erneute Gesundheitsprüfung von der Grundfähigkeitsversicherung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
Für diese Option ist kein Zusatzbeitrag zu leisten. Die Zusatzfrage zur Psyche wird gestellt.
Diese Zusatzversicherung sichert Ihren Kundinnen und Kunden im Falle einer schweren Krankheit mit einer Kapitalleistung gegen die finanziellen Folgen ab. Der Schwere-Krankheiten-Schutz ist in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente abschließbar. Die Option kann während der Vertragslaufzeit bis zu neunmal in Anspruch genommen werden. Diese zehn schweren Krankheiten sind abgesichert:
Bei Pflegebedürftigkeit während der Versicherungsdauer leisten wir aus der Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Besteht die Pflegebedürftigkeit nach Ablauf der Hauptversicherung weiterhin, greift die Folgeschutz-Pflege (care-Option). Diese sorgt dafür, dass die Kundin oder der Kunde die Grundfähigkeitsrente wegen Pflegebedürftigkeit bekommt, so lange Pflegebedürftigkeit besteht.
Sofortschutz-Pflege (care-Option plus)
Sofortschutz-Pflege (care-Option plus) leistet bei Pflegebedürftigkeit während der Versicherungsdauer eine zusätzliche Pflegerente, die neben der Grundfähigkeitsrente aus der Hauptversicherung erbracht wird. Durch diese „zweifache“ Rente können Einkommensverluste und zusätzliche Pflegekosten leichter abgefedert werden. Besteht die Pflegebedürftigkeit über die Leistungsdauer des Hauptvertrages hinaus fort, leisten wir die Pflegerente, so lange Pflegebedürftigkeit besteht.
Zukunftsschutz-Pflege (Anschluss-Option)
Die Zukunftsschutz-Pflege (Anschluss-Option) bietet Ihrer Kundschaft einmalig die Möglichkeit, zu mehreren Optionszeitpunkten (5, 10, 15, 20 Jahre vor Ablauf) oder spätestens zum Ende der Laufzeit eine eigenständige Pflegerentenversicherung mit einem zu diesem Zeitpunkt allgemein verkaufsoffenen Tarif abzuschließen. Der Vorteil: Bis zur Höhe der garantierten Grundfähigkeitsrente führen wir dabei keine erneute Gesundheitsprüfung durch.