MetallErwerbsminderungsschutz (MetallEMI)

Der MetallErwerbsminderungsschutz garantiert für die Dauer der Erwerbsminderung eine monatliche Erwerbsminderungsrente. Ziel dieser Lösung ist es, Beschäftigten der MetallRente-Branchen den Zugang zu bezahlbarer Arbeitskraftabsicherung zu ermöglichen. Sie ist eine der ersten Versicherungen auf dem deutschen Markt, die über die gleichen Leistungsmerkmale wie die gesetzliche Rentenversicherung verfügt – sie leistet also bei teilweiser und voller Erwerbsminderung sowie bei verschlossenem Arbeitsmarkt. Konsortialführerin für das Produkt ist Swiss Life.

Unsere Highlights

Spezielle Vorteile für Branchenangehörige

Entscheiden sich branchenangehörige Kunden für eine Erwerbsminderungsrente bei MetallRente, profitieren sie neben den Produktvorteilen auch von speziellen Vorteilen des Versorgungswerks (z. B. günstige Konditionen).

Leistung bei teilweiser und voller Erwerbsminderung

In Anlehnung an die gesetzliche Regelung wird Ihrem Kunden eine Erwerbsminderungsrente bei voller und wenn mitversichert auch bei teilweiser Erwerbsminderung ausgezahlt.

Volle Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt

Dieser Baustein bietet einen Mehrwert gegenüber anderen Erwerbsminderungsrenten: In Anlehnung an die gesetzliche Lösung erhält Ihr Kunde eine volle Erwerbsminderungsrente, falls ihm der Arbeitsmarkt „verschlossen“ ist.

Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe

Ist Ihr Kunde fähig, seine Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen, kann ihm zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt einmalig ein Betrag in Höhe von sechs Monatsrenten (maximal 12.000 Euro) ausgezahlt werden.

Überbrückungsschutz (EMI-protect) zur Überbrückung finanzieller Engpässe

Bei finanziellen Engpässen kann Ihr Kunde den eigenen Beitrag bis zu 36 Monate auf fünf Euro monatlich reduzieren – z. B. bei Arbeitslosigkeit, Vollzeitweiterbildung oder Elternzeit. Den Zeitraum nennen wir Überbrückungsschutz (EMI-protect). Tritt in dieser Zeit der Leistungsfall ein, werden 70 % der vereinbarten Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Erweiterbar mit dem Baustein Folgeschutz-Pflege (care-Option)

Den Folgeschutz-Pflege (care-Option) kann Ihr Kunde zusätzlich wählen. Er greift, wenn er bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht und zum Ende der Leistungsdauer (z. B. mit 65 Jahren) pflegebedürftig ist. Er erhält die vereinbarte Erwerbsminderungsrente dann wegen Pflegebedürftigkeit so lange, wie die Pflegebedürftigkeit besteht – in der Regel lebenslang.

Wichtige Links

Produktunterlagen

Details MetallErwerbsminderungsschutz

Fragen und Antworten