Unsere Highlights
Spezielle Vorteile für Branchenangehörige
Entscheiden sich branchenangehörige Kunden für eine BU-Absicherung über MetallRente, profitieren sie neben den Produktvorteilen auch von speziellen Vorteilen des Versorgungswerks (z. B. günstige Konditionen).
„BUprotect“ zur Überbrückung finanzieller Engpässe
Bei finanziellen Engpässen kann Ihr Kunde seinen Beitrag bis zu 36 Monate auf fünf Euro monatlich reduzieren – z. B. bei Arbeitslosigkeit, Vollzeitweiterbildung oder Elternzeit. Den Zeitraum nennen wir BUprotect. Tritt in dieser Zeit der Leistungsfall ein, werden 70 % der vereinbarten BU-Rente ausgezahlt.
Besondere Vorteile für Schüler, Auszubildende und Studenten
Schüler, Auszubildende und Studenten können den Tarif MetallRente.BU 4U abschließen. Sie nutzen dabei die gleichen Vorteile wie Kunden der MetallRente.BU und erhalten einen speziell auf sie zugeschnittenen Zugang zur BU-Versicherung.
Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen
Mit den optionalen Bausteinen des Tarifs können Ihre Kunden ihren Schutz individuell für sich erweitern: AU-Rente, Zusatzversicherung gegen schwere Krankheiten, Pflegeabsicherungen (Anschluss-Option, “care“-Option und „care“-Option plus).
Zahlung einer Wiedereingliederungs-hilfe
Wenn Ihr Kunde neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt und dadurch seine Berufsunfähigkeit beenden kann, wird ihm einmalig ein Betrag in Höhe von sechs Monatsrenten (maximal 12.000 Euro) ausgezahlt.
Umfangreiche Nachversicherungs-garantien
In den ersten fünf Jahren oder bei bestimmten Ereignissen wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation, Gehaltsanpassung usw. kann Ihr Kunde seine vereinbarte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Besserstufung bei Berufswechsel
Wechselt Ihr Kunde in einen risikoärmeren Beruf, senken wir seinen Beitrag. Wechselt er hingegen in einen risikoreicheren Beruf oder startet er ein gefährliches Hobby, muss er das nicht melden und auch sein Beitrag wird nicht erhöht.
Details MetallRente.BU
Dieser Baustein dient als Überbrückung, bis Ihr Kunde einen BU-Leistungsantrag stellt oder bis die Leistungsfallprüfung abgeschlossen ist. Tritt die Arbeitsunfähigkeit ein, erhält Ihr Kunde die vereinbarte Rentenhöhe für bis zu 24 Monate, ohne dass er hierfür bereits einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen muss. Die Rente wird rückwirkend gezahlt. Die Zahlung setzt voraus, dass Ihr Kunde seit mindestens vier Monaten arbeitsunfähig ist und für weitere zwei Monate krankgeschrieben wurde oder er bereits seit sechs Monaten arbeitsunfähig ist.
Diese Zusatzversicherung sichert Ihren Kunden im Falle einer schweren Krankheit mit einer Kapitalleistung gegen die finanziellen Folgen ab. Sie ist in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen garantierten monatlichen BU-Rente abschließbar. Die Option kann während der Vertragslaufzeit bis zu neunmal in Anspruch genommen werden.
Folgende Krankheiten sind abgesichert:

Dieser Baustein greift, wenn der Versicherte bereits eine BU-Rente bezieht und er zum Ende der Leistungsdauer (z. B. mit 65 Jahren) pflegebedürftig ist. Ihr Kunde bekommt die vereinbarte BU-Rente dann wegen Pflegebedürftigkeit so lange weiter, wie die Pflegebedürftigkeit besteht – in der Regel lebenslang.

Diese Option greift nicht erst am Ende der Leistungsdauer, sondern sobald Pflegebedürftigkeit während des BU-Leistungsbezugs eintritt. Ihr Kunde erhält ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zur BU-Rente eine Rente wegen Pflegebedürftigkeit. Besteht die Pflegebedürftigkeit über die Leistungsdauer der BU-Versicherung hinaus, wird diese Rente wie bei der „care“-Option weitergezahlt.

Dieser Baustein kann als Ergänzung zur „care“-Option und zur „care“-Option plus gewählt werden. Ihr Kunde kann diesen Baustein zum Ende der Versicherungsdauer oder bereits früher – an einem von vier Zeitpunkten (5, 10, 15 oder 20 Jahre vorher) – nutzen. Der Vertrag muss zum Nutzungszeitpunkt bereits mindestens 20 Jahre bestehen. Nutzt Ihr Kunde den Baustein, hat er das Recht, einen aktuellen MetallRente Pflegerententarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und bis zur Höhe der garantierten BU-Rente bzw. maximal bis 2.500 Euro Monatsrente abzuschließen.
Im Tarif MetallRente.BU 4U können Schüler und Auszubildende bis zu 1.000 Euro, Bachelorstudenten bis zu 1.250 Euro und Masterstudenten bis zu 1.500 Euro Monatsrente absichern. Der Tarif kann bei Bedarf mit einem reduzierten Anfangsbeitrag abgeschlossen werden. Schüler sind zudem bereits ab einem Eintrittsalter von zehn Jahren versicherbar. Alle drei Zielgruppen profitieren in dem Tarif von einer eigenen BU-Definition, die speziell auf die Schul- bzw. Berufsausbildung und das Studium zugeschnitten ist.