KlinikRente.Vitalschutz

Der KlinikRente.Vitalschutz sichert körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab, und zwar umfassend und auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kunden angepasst. Er garantiert für die Dauer des Verlusts einer Grundfähigkeit eine monatliche Rente. Dafür bieten wir eine Rundum-Vorsorge in drei Varianten: KlinikRente.Vitalschutz M, KlinikRente.Vitalschutz L und KlinikRente.Vitalschutz XL. Die drei Tarife zeichnen sich durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und dauerhaft verlässliche Prämien aus. Damit können sich Selbstständige und Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie deren Angehörige umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust einer Grundfähigkeit versichern.

Unsere Highlights

Bis zu 26 Grundfähigkeiten versicherbar

Mit dem KlinikRente.Vitalschutz M, KlinikRente.Vitalschutz L oder KlinikRente.Vitalschutz XL kann Ihr Kunde bis zu 26 Leistungsauslöser absichern.

Volle Leistung bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit

Bereits ab dem Verlust einer Grundfähigkeit zahlen wir die versicherte Grundfähigkeitsrente für die Dauer der Beeinträchtigung, längstens bis zum Ende der Leistungsdauer.

Abschluss auch ohne Antragsfragen zur Psyche möglich

Der KlinikRente.Vitalschutz M ist vor allem für Kunden interessant, die auf Antragsfragen zur Psyche verzichten möchten. Nicht möglich sind dabei die Varianten L und XL.

Spezielle Vorteile für Branchenangehörige

Der Zugang wird nicht durch den Beruf, sondern die Branche entschieden. Bei der Grundfähigkeitsabsicherung über KlinikRente, profitieren Ihre Kunden neben den Produktvorteilen auch von speziellen Vorteilen des Versorgungswerks (z. B. günstige Großkundenkonditionen).

Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen

Mit den optionalen Bausteinen des Tarifs können Ihre Kunden den eigenen Schutz individuell für sich erweitern: Zusatzversicherung gegen schwere Krankheiten und Pflegeabsicherungen („care“-Option, „care“-Option plus und Anschluss-Option).

Garantierte Nachversicherung

Bis 20 Jahre vor Vertragsende bestehen für Ihre Kunden breitgefächerte Möglichkeiten, die monatliche Grundfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Die Meldefrist beträgt 12 Monate seit Eintreten eines NVG-Ereignisses.

Verlängerungsgarantie

Die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrages kann verlängert werden, wenn in der Deutschen Rentenversicherung oder in den berufsständischen Versorgungswerken die Regelaltersgrenze erhöht wird. Die Verlängerung ist um die Jahresanzahl möglich, um die auch die Regelaltersgrenze erhöht wurde – maximal um fünf Jahre.
 

Möglichkeit einer Teilkapitalisierung

Bei Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren oder Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat Ihr Kunde die Möglichkeit, sich eine Einmalleistung auszahlen zu lassen, die bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente beträgt.

Infektionsklausel - Infektion löst Leistungsanspruch aus

Wenn laut einer zuständigen Behörde gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder einem staatlich anerkannten Hygieniker im Rahmen eines Hygieneplans für sechs Monate ununterbrochen ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot bestanden hat oder für sechs Monate ununterbrochen verfügt wird, erhalten Ihre Kunden die vereinbarte monatliche Grundfähigkeitsrente.

Zusätzliche Einmalleistung

Bei Verlust einer Grundfähigkeit auf dem Arbeitsweg oder durch einen Arbeitsunfall hat Ihr Kunde zusätzlich die Möglichkeit, sich das Dreifache der garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente als Einmalleistung auszahlen zu lassen.

Wichtige Links

Produktunterlagen

Details Swiss Life Vitalschutz

Fragen und Antworten