Betriebliche Altersversorgung mit KlinikRente.bAV

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden von KlinikRente Produkte für die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse angeboten.

Highlights

Rabattiert

Günstige Konditionen durch Großgruppenrabatt.

Flexibel

Einfache Mitnahme, da das Versorgungswerk KlinikRente den Branchenstandard bildet.

Gefördert

KlinikRente.bAV bietet in der Direktversicherung die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Unterstützungskasse nach § 4d Abs. 1 Nr. 1c EStG.

Qualitativ

Durch die gemeinsame Trägerschaft starker Versicherungsunternehmen und die damit verbundene Risikostreuung bietet KlinikRente.bAV höchste Qualität und Sicherheit.

Vielfältig

Für jeden Kunden bietet KlinikRente.bAV das passende Angebot: Klassik oder Perspektive.

Sicher

Die Sicherheit der eingezahlten Beiträge für die Altersvorsorge ist bei KlinikRente.bAV garantiert.

Individuell

Zusatzbausteine zur Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-absicherung werden angeboten.

Wichtige Links

Details KlinikRente.bAV

70 % der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind weiblich und häufig teilzeitbeschäftigt. Das heißt, die Altersrente stellt eine besondere Herausforderung dar. Mit zugeschnittenen Vorsorgelösungen der KlinikRente können Sie Ihren Kunden das optimale und bedarfsgerechte Paket schnüren.

Darüber hinaus haben Ärzte aufgrund des hohen Einkommens ebenso einen erheblichen Vorsorgebedarf. Da in vielen KlinikRente-fähigen Einrichtungen bereits tarifvertraglich geregelte arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgungslösungen bestehen und die Arbeitgeberbeiträge zu diesen Versorgungslösungen bei der Ausschöpfung des Förderrahmens nach § 3 Nr. 63 EStG Vorrang haben, kann es zu Einschränkungen des nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Beitragsrahmens für KlinikRente kommen. In solchen Fällen sollte auf die Unterstützungskasse ausgewichen werden – hier sind die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
 

Nähere Informationen sowie Verkaufshilfen und Antragsunterlagen finden Sie hier.