Highlights
Rabattiert
Günstige Konditionen durch Großgruppenrabatt.
Flexibel
Einfache Mitnahme, da das Versorgungswerk KlinikRente den Branchenstandard bildet.
Gefördert
KlinikRente.bAV bietet in der Direktversicherung die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Unterstützungskasse nach § 4d Abs. 1 Nr. 1c EStG.
Qualitativ
Durch die gemeinsame Trägerschaft starker Versicherungsunternehmen und die damit verbundene Risikostreuung bietet KlinikRente.bAV höchste Qualität und Sicherheit.
Vielfältig
Für jeden Kunden bietet KlinikRente.bAV das passende Angebot: Klassik oder Perspektive.
Sicher
Die Sicherheit der eingezahlten Beiträge für die Altersvorsorge ist bei KlinikRente.bAV garantiert.
Individuell
Zusatzbausteine zur Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-absicherung werden angeboten.
Details KlinikRente.bAV
70 % der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind weiblich und häufig teilzeitbeschäftigt. Das heißt, die Altersrente stellt eine besondere Herausforderung dar. Mit zugeschnittenen Vorsorgelösungen der KlinikRente können Sie Ihren Kunden das optimale und bedarfsgerechte Paket schnüren.
Darüber hinaus haben Ärzte aufgrund des hohen Einkommens ebenso einen erheblichen Vorsorgebedarf. Da in vielen KlinikRente-fähigen Einrichtungen bereits tarifvertraglich geregelte arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgungslösungen bestehen und die Arbeitgeberbeiträge zu diesen Versorgungslösungen bei der Ausschöpfung des Förderrahmens nach § 3 Nr. 63 EStG Vorrang haben, kann es zu Einschränkungen des nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Beitragsrahmens für KlinikRente kommen. In solchen Fällen sollte auf die Unterstützungskasse ausgewichen werden – hier sind die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Alle stationären Einrichtungen – also Krankenhäuser, Reha- und Fachkliniken, Alten- und Pflegeheime, ambulante Einrichtungen ab 50 Beschäftigte – können die Vorteile des Versorgungswerks nutzen.
Neu seit 01.06.2017: Ab sofort können ambulante Pflegeeinrichtungen ab zehn Beschäftigte die Vorteile des Tarifs KlinikRente.DV „Perspektive“ ebenfalls nutzen. Im Rahmen der Portabilität kann jedes (auch branchenfremde) Unternehmen Mitglied werden. Grundsatz für den Arbeitnehmer: einmal KlinikRente immer KlinikRente!
TIPP: Mit Mitgliedsunternehmen rechtlich, faktisch und organisatorisch verbundene Einrichtungen können generell – auch mit wenigen Beschäftigten – Mitglied werden, damit eine einheitliche Lösung angeboten werden kann (z. B. das Medizinische Versorgungszentrum am Krankenhaus u. Ä.).
Typische Mitgliedsunternehmen
- Krankenhäuser jeder Größe (Uni-Kliniken, Kreiskrankenhäuser, Bezirkskliniken u. a.);
- Krankenhausgruppen (Sana, Asklepios, Schön Kliniken u. a.);
- Reha-Kliniken unterschiedlicher Größe;
- Einrichtungen der Diakonie (evangelische Trägerschaft);
- Einrichtungen der Caritas (katholische Trägerschaft);
- Alten- und Pflegeheime;
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ);
- Einrichtungen von DRK, ASB, AWO;
- Verbände und Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Nähere Informationen sowie Verkaufshilfen und Antragsunterlagen finden Sie hier.