Vitalschutz Flex

Vitalschutz Flex sichert körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab, und zwar umfassend und auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden angepasst. Er garantiert für die Dauer des Verlusts einer Grundfähigkeit eine monatliche Rente. Dafür bieten wir eine Rundum-Vorsorge in zwei Varianten: Vitalschutz Flex Komfort und Vitalschutz Flex Premium. Die zwei Tarife zeichnen sich durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und dauerhaft verlässliche Prämien aus. Damit können sich Selbstständige und Beschäftigte sowie deren Angehörige in den IGBCE Branchen umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust einer Grundfähigkeit versichern.

Unsere Highlights

Bis zu 45 Grundfähigkeiten versicherbar

Mit dem Vitalschutz Flex Komfort und Vitalschutz Flex Premium kann Ihre Kundschaft bis zu 45 Leistungsauslöser absichern.

Volle Leistung bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit

Bereits ab dem Verlust einer Grundfähigkeit zahlen wir die versicherte Grundfähigkeitsrente für die Dauer der Beeinträchtigung, längstens bis zum Ende der Leistungsdauer.

Abschluss auch ohne Antragsfragen zur Psyche möglich

Beide Vitalschutz Flex Tarife sind ohne Zusatzfragen zur Psyche versicherbar. Dies ist v. a. für Kundinnen und Kunden interessant, die auf diese Fragen verzichten möchten.

Spezielle Vorteile für Branchenangehörige

Der Zugang wird nicht durch den Beruf, sondern die Branche entschieden. Bei der Grundfähigkeitsabsicherung über ChemieRente (AKS Flex), profitieren Ihre Kundinnen und Kunden neben den Produktvorteilen auch von speziellen Vorteilen des Versorgungswerks (z. B. günstige Großkundenkonditionen).

Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen

Mit den optionalen Bausteinen können Ihre Kundinnen und Kunden den eigenen Schutz individuell für sich erweitern. Neben der Zusatzversicherung gegen schwere Krankheiten und den Pflegeabsicherungen (care-Option, care-Option plus und Anschluss-Option) bietet Vitalschutz Flex folgende vier besondere Zusatzoptionen: Berufe-Option, Arbeitsunfähigkeits-Option, Psyche-Option und BU-Wechseloption.

Garantierte Nachversicherung

Für Ihre Kundinnen und Kunden bestehen breitgefächerte Möglichkeiten, die monatliche Grundfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Die Meldefrist beträgt 12 Monate seit Eintreten eines NVG-Ereignisses.

Verlängerungsgarantie

Die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrages kann verlängert werden, wenn in der Deutschen Rentenversicherung oder in den berufsständischen Versorgungswerken die Regelaltersgrenze erhöht wird. Die Verlängerung ist um die Jahresanzahl möglich, um die auch die Regelaltersgrenze erhöht wurde – maximal um fünf Jahre.
 

Möglichkeit einer Teilkapitalisierung

Bei Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren¹, Fahrradfahren² oder Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat Ihre Kundschaft die Möglichkeit, sich eine Einmalleistung auszahlen zu lassen, die bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente beträgt.

Infektionsklausel - Infektion löst Leistungsanspruch aus

Wenn laut einer zuständigen Behörde gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder einem staatlich anerkannten Hygieniker im Rahmen eines Hygieneplans für sechs Monate ununterbrochen ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot bestanden hat oder für sechs Monate ununterbrochen verfügt wird, erhalten Ihre Kundinnen und Kunden die vereinbarte monatliche Grundfähigkeitsrente.

Zusätzliche Einmalleistung

Bei Verlust einer Grundfähigkeit auf dem Arbeitsweg oder durch einen Arbeitsunfall hat Ihre Kundschaft zusätzlich die Möglichkeit, sich das Dreifache der garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente als Einmalleistung auszahlen zu lassen.

¹ Betrifft alle Grundfähigkeiten aus dem Spektrum „Fahrerlaubnisverlust der Klassen A, B, T, L“. Versichert ist, wenn der Führerschein aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde oder zurückgegeben wurde oder bis zum 30. Lebensjahr nicht erworben werden konnte.

² Beinhaltet die Grundfähigkeiten "Fahrrad fahren" und "Pedelec fahren".

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