Unsere Highlights
Bis zu 26 Grundfähigkeiten versicherbar
Mit dem Vitalschutz Flex M, Vitalschutz Flex L und Vitalschutz Flex XL kann Ihr Kunde bis zu 26 Leistungsauslöser absichern.
Volle Leistung bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit
Bereits ab dem Verlust einer Grundfähigkeit zahlen wir die versicherte Grundfähigkeitsrente für die Dauer der Beeinträchtigung, längstens bis zum Ende der Leistungsdauer.
Abschluss auch ohne Antragsfragen zur Psyche möglich
Der Vitalschutz Flex M ist vor allem für Kunden interessant, die auf Antragsfragen zur Psyche verzichten möchten.
Spezielle Vorteile für Branchenangehörige
Der Zugang wird nicht durch den Beruf, sondern die Branche entschieden. Bei der Grundfähigkeitsabsicherung über ChemieRente (AKS Flex), profitieren Ihre Kunden neben den Produktvorteilen auch von speziellen Vorteilen des Versorgungswerks (z. B. günstige Großkundenkonditionen).
Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen
Mit den optionalen Bausteinen des Tarifs können Ihre Kunden den eigenen Schutz individuell für sich erweitern: Zusatzversicherung gegen schwere Krankheiten und Pflegeabsicherungen („care“-Option, „care“-Option plus und Anschluss-Option).
Garantierte Nachversicherung
Bis 20 Jahre vor Vertragsende bestehen für Ihre Kunden breitgefächerte Möglichkeiten, die monatliche Grundfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Die Meldefrist beträgt 12 Monate seit Eintreten eines NVG-Ereignisses.
Verlängerungsgarantie
Die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrages kann verlängert werden, wenn in der Deutschen Rentenversicherung oder in den berufsständischen Versorgungswerken die Regelaltersgrenze erhöht wird. Die Verlängerung ist um die Jahresanzahl möglich, um die auch die Regelaltersgrenze erhöht wurde – maximal um fünf Jahre.
Möglichkeit einer Teilkapitalisierung
Bei Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren oder Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat Ihr Kunde die Möglichkeit, sich eine Einmalleistung auszahlen zu lassen, die bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente beträgt.
Infektionsklausel - Infektion löst Leistungsanspruch aus
Wenn laut einer zuständigen Behörde gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder einem staatlich anerkannten Hygieniker im Rahmen eines Hygieneplans für sechs Monate ununterbrochen ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot bestanden hat oder für sechs Monate ununterbrochen verfügt wird, erhalten Ihre Kunden die vereinbarte monatliche Grundfähigkeitsrente.
Zusätzliche Einmalleistung
Bei Verlust einer Grundfähigkeit auf dem Arbeitsweg oder durch einen Arbeitsunfall hat Ihr Kunde zusätzlich die Möglichkeit, sich das Dreifache der garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente als Einmalleistung auszahlen zu lassen.
Vitalschutz Flex
Diese Zusatzversicherung sichert Ihren Kunden im Falle einer schweren Krankheit mit einer Kapitalleistung gegen die finanziellen Folgen ab. Die Schwere-Krankheiten-Option ist in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente abschließbar. Die Option kann während der Vertragslaufzeit bis zu neunmal in Anspruch genommen werden. Diese zehn schweren Krankheiten sind abgesichert:
„care“-Option
Bei Pflegebedürftigkeit während der Versicherungsdauer leisten wir aus der Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Besteht die Pflegebedürftigkeit nach Ablauf der Hauptversicherung weiterhin, greift die „care“-Option. Diese sorgt dafür, dass der Kunde die Grundfähigkeitsrente wegen Pflegebedürftigkeit bekommt, so lange Pflegebedürftigkeit besteht.
„care“-Option plus
Die „care“-Option plus leistet bei Pflegebedürftigkeit während der Versicherungsdauer eine zusätzliche Pflegerente, die neben der Grundfähigkeitsrente aus der Hauptversicherung erbracht wird. Durch diese „zweifache“ Rente können Einkommensverluste und zusätzliche Pflegekosten leichter abgefedert werden. Besteht die Pflegebedürftigkeit über die Leistungsdauer des Hauptvertrages hinaus fort, leisten wir die Pflegerente, so lange Pflegebedürftigkeit besteht.
Anschluss-Option
Die Anschluss-Option bietet Ihrem Kunden einmalig die Möglichkeit, zu mehreren Optionszeitpunkten (5, 10, 15, 20 Jahre vor Ablauf) oder spätestens zum Ende der Laufzeit eine eigenständige Pflegerentenversicherung mit einem zu diesem Zeitpunkt allgemein verkaufsoffenen Tarif abzuschließen. Der Vorteil: Bis zur Höhe der garantierten Grundfähigkeitsrente führen wir dabei keine erneute Gesundheitsprüfung durch.