P-Info-2018-07: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – Erhöhung von Bestandsverträgen

Partner-Info - 27.07.2018

Mit den im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verankerten Maßnahmen unterstützt der Gesetzgeber eine stärkere Verbreitung der bAV. Die Umsetzung von zwei dieser Maßnahmen soll in nachfolgender Partner-Info näher betrachtet werden:
 
  1. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für alle Entgeltumwandlungen
  2. Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens nach § 3 Nr. 63 EStG

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