Helvetia Photovoltaikversicherung: Alternative Technologien benötigen alternativlosen Versicherungsschutz

SLP GmbH - 16.02.2018

Die überarbeitete Photovoltaikversicherung der Helvetia bietet eine Rundum-Absicherung für Photovoltaikanlagen und dies für gewerbliche oder private Betreiber. Versichert werden können die Photovoltaikanlage, die Solarmodule (inklusive Unterkonstruktionen), das Leistungssystem sowie Wechselrichter und Einspeisezähler. Mit dem aktuellen Update des Produktes sind jetzt auch Stromspeichersysteme (inklusive Akkumulatoren), Ladestationen und Ladesäulen versicherbar.

Versicherbare Komponenten

  • Photovoltaikanlagen
  • Solarmodule inkl. Unterkonstruktionen
  • Leitungen vom Solarmodul zum Wechselrichter
  • Wechselrichter und Einspeisezähler, sofern nicht Eigentum des Energieversorgers
  • NEU: Stromspeichersysteme inklusive Akkumulatoren (keine Bleiakkumulatoren) 
  • NEU: Ladestationen und Ladesäulen auf erstes Risiko 

Versicherungsumfang

  • Photovoltaikversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Minderertragsdeckung
  • Mehrkostenversicherung
  • Montageversicherung

Produkt-Highlights

  • Individuelle Entschädigungsgrenze, bis max. 2 Mio. Euro bei Sachschäden 
  • Zerstörung oder Beschädigung durch nicht vorhergesehenes, nachweislich von außen einwirkendes Ereignis
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Umfassende Gefahrenabsicherung, z.B. Wasser, Feuchtigkeit, Sturm/Hagel, Diebstahl, höhere Gewalt, Fährlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion u.v.m.
  • Optional versicherbar: Verzicht auf Zeitwertanrechnung während der ersten 5 Jahre seit Erstinbetriebnahme

Produktinformationen

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Hinweis: Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Insbesondere die Produkt-Highlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich aussschließlich aus den Versicherungsbedingungen der Helvetia.