Förderbetrag für Geringverdiener – Subventionierung von Arbeitgeberbeiträgen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

SLPM bAV Info - 20.02.2018

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verfolgt die Bundesregierung vor allem das Ziel, absehbare Versorgungslücken der Bevölkerung im Rentenalter durch eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) zu schließen. Dabei ist eine Gruppe besonders von drohender Altersarmut betroffen: Die Gruppe der Geringverdiener. Der Gesetzgeber hat dieser Gruppe im Rahmen des BRSG daher besondere Beachtung zukommen lassen und gezielte Maßnahmen getroffen, um die Attraktivität einer zusätzlichen Altersversorgung zu erhöhen. Im Folgenden wird der Förderbetrag für Geringverdiener vorgestellt und durch Beispiele veranschaulicht.