Pensionszusagen vorteilhaft auslagern – man muss nicht immer aufs Ganze gehen

bAV Vertrieb - 16.05.2018

Die kritische Auseinandersetzung mit Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und Belegschaften gehört seit Jahren zum Alltag der meisten bAV-Berater. Das einstige Lieblingskind der bAV wird inzwischen nicht selten als Hemmschuh, z. B. bei Fremdkapitalbeschaffung, Nachfolgeplanung oder Investorengewinnung empfunden und beschert den Unternehmen zudem überhöhte Steuerlasten durch Scheingewinne, die die Bewertungsdifferenzen des Handels- und des Einkommensteuerrechts mit sich bringen. 

Ausweg: Auslagerung des Past Service in den Pensionsfonds.