Bereits zu Beginn der Beratung Klarheit über die Versicherbarkeit.
Priorisierte Bearbeitung des Antrags im Rahmen der 48-Stunden- Policierungs-Garantie.
Proaktive Kontaktaufnahme der Kundschaft durch Swiss Life zur Revisionsprüfung.
Nach der individuellen und erfolgreichen Überprüfung der Revisionsunterlagen kann der Ausschluss herausgenommen werden.
Der Monatsbeitrag reduziert sich auf pauschal 5 Euro in diesem Zeitraum.
70 % der zuletzt versicherten BU-Rente wird aufrechterhalten.
Nach diesem Zeitraum erfolgt die Rückkehr zum vorherigen Beitrag.
Möglich ohne erneute Risikoprüfung.
Nach erfolgter Überprüfung der
Diagnose wird schnell die Zusage über die Gewährung einer Rente für 18 Monate ausgesprochen.
Mit der Leistung im Rahmen der Akuthilfe können unkompliziert finanzielle Verpflichtungen bedient werden.
Die «klassische» Leistungsprüfung
kann anschließend deutlich entspannter erfolgen, sofern keine VVA-Prüfung notwendig ist.
Gemäß der Prüfung auf den BU-Grad in Höhe von mindestens 50 % liegt keine Leistungsberechtigung vor.
Dies würde dazu führen, dass kein ausreichender BU-Grad erreicht wird, um die BU-Rente in Anspruch zu nehmen.
Neben der normalen Prüfung auf den BU-Grad wird die Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte durchgeführt, mit deren Hilfe die BU-Rente zugesprochen wird.
Die Branchenlösungen MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex) ermöglichen Beschäftigten eine zielgruppengerechte Absicherung der Arbeitskraft. Sind Ihre Kundinnen und Kunden in einer der abgedeckten Branchen beschäftigt, profitieren sie mit unseren Lösungen von zusätzlichen Vorteilen.
So haben auch ihre Angehörigen Zugang zu den AKS-Produkten der drei großen Branchenlösungen.
Drei bis vier Mal im Jahr präsentiert Steffen Hammer die neuesten Informationen zu aktuellen Fragestellungen rund um die Themen Vorsorge und Finanzen – informativ, verständlich und unterhaltsam.
Hören Sie gerne rein und überzeugen Sie sich selbst!
Bei Fragen zu unseren Produkten wenden Sie sich bitte an Ihre bekannte Ansprechperson.
Sie arbeiten noch nicht mit Swiss Life zusammen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
¹ Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgt jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Ebenfalls erfolgt je nach individueller Situation die Überprüfung der Einhaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die Antrags- und Risikoprüfung unterliegt stets einer individuellen Prüfung. Aus den genannten Beispielen können daher keine Rechte für andere Leistungsfälle abgeleitet werden. Die Beispiele dienen in erster Linie der Veranschaulichung.
² Es gelten bestimmte Voraussetzungen für die Nutzung von BUprotect. Diese entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).